Fragen zu Gesundheitsreform

Frage: Was ist das Ziel der Gesundheitsreform? 

Antwort: Durch das GMG soll die Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit gestärkt und die gesetzliche Krankenversicherung zugleich entlastet werden. In der Konsequenz müssen die Patienten im Gesundheitswesen, und damit auch in der Apotheke, höhere Eigenbeiträge leisten. Zugleich kommen auf die Apotheker erhebliche Belastungen und strukturelle Veränderungen zu.

 
Frage:
Wie sieht die Neuregelung bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten aus? 

Antwort:
Rezeptfreie Arzneimittel werden grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Ausnahmen gelten allerdings für Kinder bis zum 12. Lebensjahr sowie für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.


Frage:
Gibt es weitere Ausnahmen? 

Antwort:
Ja, ausnahmsweise können auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, verordnet werden. Welche Arzneimittel hierfür in Betracht kommen, wird ab dem 1. April 2004 einer Richtlinie zu entnehmen sein. Bis dahin entscheidet der Arzt über ausnahmsweise Verordnungen.


Frage:
Wie wird die Zuzahlung zu Arzneimitteln neugeregelt? 

Antwort:
Bisher hat sich die Höhe der Zuzahlung nach der Packungsgröße gerichtet. Ab dem 1. Januar 2004 entscheidet der Arzneimittelpreis über die Höhe der Zuzahlung. Die Patienten leisten eine Zuzahlung von zehn Prozent des Arzneimittelpreises – mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro.


Frage:
Lässt sich schon voraussagen, wie hoch die Zuzahlung pro Packung im Durchschnitt liegen wird? 

Antwort:
Bei 82 Prozent aller verordneten Arzneimittel wird die Zuzahlung fünf Euro betragen, also nicht wesentlich mehr als bisher. Nur bei etwas weniger als jedem fünften Arzneimittel wird die Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro liegen.


Frage:
Was geschieht mit den geleisteten Zuzahlungen? 

Antwort:
Die Apotheke ist gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen von ihren Kunden zu erheben. Diese Summe fließt in voller Höhe zur Minderung der Ausgaben an die Gesetzlichen Krankenkassen. Sie bleibt nicht in der Apotheke.


Frage:
Wer ist zukünftig noch von den Zuzahlungen befreit? 

Antwort:
Seit dem 1. Januar sind nur noch Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von jeder Zuzahlung befreit. Für alle anderen gesetzlich versicherten Patienten gilt grundsätzlich die Zuzahlungspflicht, auch für Sozialhilfeempfänger. Alle bestehenden Befreiungsbescheinigungen verlieren zum 1. Januar ihre Gültigkeit.


Frage:
Wo liegt die Obergrenze bei den Zuzahlungen? 

Antwort:
Die Höhe aller Zuzahlungen, also auch der Zuzahlungen beim Arzt, im Krankenhaus usw. dürfen zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze bei einem Prozent. Deshalb sollte man alle Belege für die Zuzahlungen aufbewahren und sich sobald sich die Gesamtsumme der Obergrenze nähert an die Krankenkasse wenden. Dort erhält man dann eine für den Rest des Jahres geltende Zuzahlungsbefreiung.


Frage:
Die Patienten müssen sich auf höhere Zuzahlungen einstellen. Wie werden denn die Apotheken an den Einsparungen im Gesundheitswesen beteiligt? 

Antwort:
Die Apotheken werden zukünftig nach einem sogenannten Kombi-Modell vergütet. Sie erhalten für jedes abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Sockelbetrag sowie einen geringen preisabhängigen Zuschlag. Dadurch werden bisher teure Arzneimittel deutlich billiger, im Ausgleich werden bisher niedrigpreisige Arzneimittel aber teurer. Unterm Strich werden die Krankenkassen so deutlich finanziell entlastet und die Apotheken mit bundesweit 500 Millionen Euro belastet. Damit leistet jede Apotheke einen durchschnittlichen Sparbeitrag von 23.000 Euro.


Frage:
Wie bewerten die Apotheker dieses Kombi-Modell? 

Antwort: Einerseits schwächt der neuerliche Sparbeitrag die Apotheken, die bereits in diesem Jahr durch die Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes stark in ihrer Wirtschaftskraft getroffen wurden. Andererseits aber stärkt das Kombi-Modell die heilberufliche Funktion des Apothekers. Er kann seine pharmazeutische Kompetenz unabhängig vom Preis des Arzneimittels einbringen, ohne wirtschaftliche Einbußen hinzunehmen. Denn seine Vergütung erfolgt pro abgegebener Packung, also pro Arbeitsprozess.