Fragen und Antworten

Apotheke-Versandhandel-Arzneimittel-Verordnungen


Frage: Welche Apotheken sind zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln berechtigt?

Antwort: Im Grundsatz sind die Regelungen rechtlich gesehen ein Versandhandelsverbot an Endverbraucher mit einer Erlaubnismöglichkeit für Apotheken. Dies bedeutet, dass der Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ohne behördliche Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz nicht erlaubt ist. Alle Versandapotheken sind immer auch übliche Apotheken und unterliegen den gleichen Bestimmungen wie diese, müssen jedoch zusätzlich noch Anforderungen für den Versand erfüllen. Auch für den elektronischen Handel mit Arzneimitteln gelten noch darüber hinaus spezielle Anforderungen. Die Erlaubniserteilung erfolgt durch die jeweils zuständige Behörde, wenn die Apotheke diese Anforderungen erfüllt. Außerdem werden diese Apotheken auch in der Folge durch die zuständige Behörde kontrolliert. Übrigens müssen auch diese Apotheken von einem staatlich approbierten Apotheker betrieben werden, der wiederum die Erlaubnis zum Betrieb einer herkömmlichen Apotheke besitzen muss. Daher können Sie davon ausgehen, dass Sie hier keine Qualitätsdefizite im Vergleich zu den üblichen Apotheken erwarten. Den Versandhandel und elektronischen Handel an den Endverbraucher aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erlaubt das Arzneimittelgesetz nur, soweit er aus Apotheken solcher Staaten erfolgt, die den Versandhandel und gegebenenfalls auch den elektronischen Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln erlauben und zusätzlich die in Deutschland geltenden Sicherheitsziele verfolgen. Soweit in den Mitgliedstaaten keine entsprechenden Regelungen getroffen sind, dürfen Apotheken nach Deutschland Arzneimittel liefern, wenn sie die Vorschriften des deutschen Arzneimittelrechts und Apothekenrechtes erfüllen. Auch diese Apotheken dürfen in der Regel nur Arzneimittel nach Deutschland verbringen, die in Deutschland verkehrsfähig sind. Das bedeutet, dass sie den von einer deutschen Apotheke abgegebenen Arzneimitteln entsprechen und somit auch die Kennzeichnung und die Packungsbeilage in deutscher Sprache enthalten müssen. Eine Beratung in deutscher Sprache muss ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Frage: Welche Arzneimittel dürfen versendet werden?

Antwort: Der Versand mit nicht-apothekenpflichtigen Arzneimitteln und Medizinprodukten an Endverbraucher war in Deutschland auch vor 2004 bereits erlaubt. Zusätzlich ist nun auch der Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel möglich. Die entsprechenden Rechtsvorschriften sind in gleicher Weise grundsätzlich auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel anzuwenden, weil verschreibungspflichtige Arzneimittel ebenfalls der Apothekenpflicht unterliegen. Die Regelungen zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gelten allerdings ausschließlich für Arzneimittel, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind. Der Versand von Arzneimitteln, die für die Anwendung am Tier bestimmt sind, ist nach dem Arzneimittelgesetz nicht erlaubt.

Frage: Bekomme ich auch in Versandapotheken eine Beratung?

Antwort: Genau wie in Ihrer Apotheke vor Ort muss auch in jeder Versandapotheke pharmazeutisches Personal zu Ihrer Beratung zur Verfügung stehen. Wenn Sie Arzneimittel bei einer Apotheke in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragstaat über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestellen, muss diese Beratung trotzdem in deutscher Sprache erfolgen. Die Apotheke muss Sie über die Möglichkeiten und Zeiten der Beratung informieren. Außerdem muss die Apotheke ihre Kunden über bekannt gewordene Arzneimittelrisiken informieren und sie darauf hinweisen, mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen, sofern Probleme bei der Medikation auftreten. Der Versandhandel wird in der Regel mit Arzneimitteln erfolgen, die wiederholt angewendet werden (chronisch Kranke), so dass in diesen Fällen nur selten eine Beratung notwendig sein wird: Dies schließt nicht aus, dass chronisch Kranke in Verbindung mit einer Akuterkrankung und deren Medikation beraten werden müssen. Eine Beratung über Telefon oder schriftlich kann in vielen Fällen ausreichend sein. Der Apotheker hat jedoch im Einzelfall auch die Pflicht, einer Versendung des Arzneimittels nicht zuzustimmen, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- oder Beratungsbedarf besteht, dem auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung unter persönlicher Anwesenheit des Patienten nicht Rechnung getragen werden kann. 

Frage: Bekomme ich auch weiterhin mein Arzneimittel in Notfällen, z.B. in der Nacht oder am Wochenende?

Antwort: Die bewährte Form der Versorgung durch Apotheken mit der dazugehörigen Notfallversorgung nachts und am Wochenende bleibt selbstverständlich erhalten. Die deutschen Versandapotheken und Internetapotheken sind immer auch herkömmliche, der Öffentlichkeit zugängliche Apotheken. Daher werden sie genauso in den Notdienst in der Nacht oder am Wochenende mit einbezogen.

Frage: Wirken preiswerte Arzneimittel schlechter als teure?

Antwort : Nein. Nachahmerprodukte sind billiger als die Originalpräparate. Sie haben die gleiche Wirkung. Der günstige Preis geht darauf zurück, dass der Hersteller keine eigene Forschung betreiben musste, sondern davon profitiert, dass der Patentschutz für ein bewährtes Arzneimittel abgelaufen ist. Diese Nachahmerprodukte sind vor ihrer Zulassung unter den gleichen strengen Kriterien geprüft und untersucht worden wie jedes andere zugelassene Medikament auch.

Fraqe: Was versteht man unter Heilmitteln?

Antwort :
Heilmittel werden eingesetzt, um Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Zu Heilmitteln gehören Dienstleistungen wie zum Beispiel die physikalische Therapie (Massagen, Krankengymnastik), die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und die Ergotherapie. Diese werden von zugelassenen Heilmittelerbringern nach einer ärztlichen Verordnung geleistet.  

Fraqe: Welche Heilmittel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen?

Antwort :
Ihr Arzt kann ein Heilmittel nur dann verordnen, wenn der therapeutische Nutzen anerkannt und die Qualität bei der Leistungserbringung gewährleistet ist. Welche Heilmittel verordnungsfähig sind, ist in den Heilmittel-Richtlinien veröffentlicht.
Im sogenannten Heilmittel-Katalog sind den einzelnen Erkrankungsbildern die Heilmittel zugeordnet, die am sinnvollsten eingesetzt werden. Fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse.

Fraqe: Wie viel muss ich bei Heilmitteln zuzahlen?

Antwort :
Bei Heilmitteln gehen 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung auf Ihr Konto. Damit wird die Zuzahlung bei Heilmitteln gegenüber früher von 15 auf 10 Prozent der Kosten des Heilmittels abgesenkt und eine zusätzliche Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung eingeführt, die mehrere Anwendungen umfassen kann.

Fraqe: Was muss ich künftig in der Apotheke für Arzneimittel bezahlen?

Antwort :
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit.

Bei nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln gilt: Diese Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Die Versicherten tragen die Kosten also selbst. Diese Arzneimittel unterliegen aber künftig der freien Preisgestaltung. Das bedeutet, dass keine staatlich festgeschriebenen Handelsspannen für den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken mehr festgelegt werden. Mit der Aufhebung der Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wird daher ein für die Patientinnen und Patienten vorteilhafter Preiswettbewerb eingeführt, der nach Auffassung von Experten zu sinkenden Arzneimittelpreisen führen kann.

Bei nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln gibt es allerdings einige Ausnahmefälle, in denen die Krankenkasse die Kosten erstattet. Das gilt zum Beispiel für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. Auch schwer Erkrankte bekommen unter Umständen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel von ihrer Krankenkasse ersetzt. Das kann der Fall sein bei Arzneien, die unverzichtbare Wirkstoffe für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen wie Krebs oder Herzinfarkt enthalten.

Für welche Erkrankungen und welche Medikamente im Einzelnen eine Ausnahmeregelung gilt, wird noch vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Die Versorgung schwer kranker Menschen mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist aber auch in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der Beschlüsse des Ausschusses gewährleistet. In dieser Zeit entscheidet allein der Vertragsarzt. Für die Patienten gelten die gleichen Zuzahlungsregeln wie bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Falls hier die Kosten unter 5 Euro liegen, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.

Fraqe: Muss ich als chronisch Kranker die gleichen Zuzahlungen leisten?

Antwort :
Für chronisch Kranke gelten dieselben Zuzahlungen wie für alle anderen Versicherten auch. Aber auf die besondere Situation schwerwiegend chronisch Kranker wird mit einer geringeren Belastungsobergrenze Rücksicht genommen: Sie müssen nur maximal ein Prozent ihrer Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten - und nicht wie die anderen Versicherten zwei Prozent der Bruttoeinnahmen.

Fraqe: Kann ich mir auch Medikamente nach Hause schicken lassen?

Antwort : Der Versandhandel auch mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird durch die Gesundheitsreform erlaubt. Von Januar 2004 an können Sie sich Arzneimittel von einer Apotheke nach Hause bestellen. Das Originalrezept verschicken Sie per Post, sonst reicht die Bestellung per Telefonanruf oder Internet.

Beim zugelassenen Versandhandel gelten dabei die gleichen Maßstäbe für Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit wie in der Apotheke vor Ort. Daher können Sie dem Arzneimittel per Post genauso vertrauen wie dem, das Sie über den Apotheken-Tisch gereicht bekommen.

Fraqe: Gibt es gesetzliche Regelungen für Arzneimittel?

Antwort : Laut Gesetz sind Arzneimittel"...Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung an oder im menschlichen oder tierischen Körper Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen ... Arzneimittel sind nicht Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes..."

Seit 1978 durchlaufen Arzneimittel in Deutschland ein strenges  Zulassungsverfahren gemäß Arzneimittelgesetz (AMG). Unter dem  Eindruck des Contergan-Skandals waren Richtlinien zur Prüfung aller Stoffe erlassen worden, mit denen Patienten behandelt werden sollen. Unternehmer, die ein Mittel auf den Markt bringen wollen, müssen seitdem die "pharmazeutische Qualität, die Wirksamkeit und die 
Unbedenklichkeit" belegen, so das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM. Gelingt dies nicht, versagt das Institut die Zulassung, die zunächst auch nur fünf Jahre gültig ist: Nach fünf Jahren ist die Verlängerung der Zulassung vorgesehen. Sie wird in diesem Rahmen entsprechend der wissenschaftlichen Entwicklung aktualisiert. Zeigen sich bei einem Arzneimittel schwere Risiken für die Gesundheit, kann seine Zulassung in einem sogenannten Stufenplanverfahren jederzeit zurückgenommen werden.

Fraqe:  Wer legt die Prüfungskriterien für Medikamente fest?

Antwort : Wie eine solche Prüfung auszusehen hat und auch optimal verläuft, ist inzwischen international weitgehend festgelegt. Auch die Zulassung in der Europäischen Union, seit 1995 systematisiert und angesiedelt bei der "European Agency for the Evaluation of Medicinal Products" EMEA , setzt strenge Prüfungen voraus, um möglichen Schaden von Patienten abzuwenden. Seren, Impfstoffe, Blutzubereitungen und einige andere Arzneimittel werden in Deutschland nach vergleichbaren Kriterien vom Bundesamt für Sera und Impfstoffe, Paul-Ehrlich-Institut PEI zugelassen.

Fraqe:  Warum gibt es Vitamine nicht nur in der Apotheke, sondern auch im Supermarkt?

Antwort : Schon bei den Vitaminen stoßen die gesetzlichen Definitionen jedoch an ihre Grenzen: Sie können durchaus echte Arzneimittel sein, geprüft durch klinische Studien und zugelassen nach einem aufwendigen Verfahren, apothekenpflichtig oder sogar rezeptpflichtig: dann, wenn sie zur Heilung von Mangelzuständen und zur Vorbeugung so schwerer Erkrankungen wie zum Beispiel der Hirnblutung bei Neugeborenen dienen sollen oder auch Krebspatienten helfen, die beispielsweise nach einer Operation künstlich ernährt werden.

Rein mengenmäßig betrachtet, haben die weitaus meisten Vitamine, die weltweit verkauft und geschluckt werden, als Nahrungsergänzungsmittel kaum einen anderen Stellenwert als das Obst oder Gemüse und die insgesamt gesunde Ernährung, die sie zum Leidwesen der Ernährungswissenschaftler bei vielen Menschen 
ersetzen sollen.

Beim Thema Krebs und Vitamine wird die Diskrepanz zwischen "Nahrungsmittel" und "Arzneimittel" und ihrem jeweiligen Stellenwert besonders groß: Nachdem Wissenschaftler beispielsweise eine der gängigsten Theorien zum Schutz vor Krebs durch Vitamintabletten – Raucher sollten von bestimmten Vitaminen besonders profitieren - in Studien überprüft hatten, zeigte sich, dass die Gruppe der Raucher, die Beta-Karotin geschluckt hatte, sogar häufiger an Lungenkrebs 
erkrankte als die, die keine Tabletten erhalten hatte - Anlass für die Behörden, einen Warnhinweis für Raucher auszusprechen.

Die Dosierung der jeweiligen Inhaltsstoffe von 
Nahrungsergänzungsmitteln orientiert sich zum Schutz der Verbraucher deshalb an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung DGE und sieht Höchstmengen bzw. Obergrenzen vor.

Fraqe:  Gibt es noch andere Zulassungsmöglichkeiten für Medikamente?

Antwort : Seit Jahrhunderten eine glatte Sache: Der Arzt stellt ein Rezept aus, der Patient bringt es in die Apotheke, und der Apotheker und seine Mitarbeiter bereiten eine Salbe, eine Lösung oder ein anderes Medikament zu. Es leuchtet ein, dass die Herstellung einer solchen 
Frischzubereitung nicht der Zustimmung, Genehmigung oder gar Prüfung der Bundesbehörden unterliegen muss. Die Verantwortung für Wirkung oder Nebenwirkung trägt der Arzt, der das Rezept ausgestellt hat. Der Apotheker garantiert die Qualität der Zubereitung und ihrer einzelnen Inhaltsstoffe. Auch er agiert keineswegs im rechtsfreien Raum: Herstellungsvorschriften, Rezepturen und Anforderungen an Reinheit, Sicherheit und chemische und physikalische Eigenschaften sind im Europäischen Arzneibuch bzw. der amtlichen deutschen Ausgabe des Arzneibuches (DAB) geregelt.

Was als sinnvolle Regelung sämtliche Novellen des 
Arzneimittelgesetztes überdauerte, wird jedoch gerade beim Thema Krebs zunehmend genutzt, um die strengen Richtlinien zur Prüfung von Fertigarzneimitteln mit immer gleicher Qualität zu unterlaufen. Ein besonders krasses Beispiel machte Mitte der 90er Jahre Schule, als ein Anbieter drei Tabletten durch Apotheken in eine gemeinsame Kapsel füllen ließ und das ganze dann als sogenannte 
Frischzubereitung ohne Prüfung, klinische Studien oder gar Zulassung gegen alle Arten von Krebs vermarktete.

Dagegen protestierten nicht nur die Deutsche Krebsgesellschaft und die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft und veröffentlichten im März 1996 einen Warnhinweis im Deutschen 
Ärzteblatt
, in dem sie klarstellten, dass keine wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirksamkeit vorlägen. Auch die Landesregierungsbehörden reagierten und versuchten den Vertrieb zu unterbinden. Gegen diese juristischen Schritte legten die Anbieter 
immer Widerspruch ein, und erhältlich ist das ungeprüfte Mittel immer noch.

Fraqe:  Kann man Medikamente aus dem Ausland bestellen?

Antwort : Viagra brachte den Stein so richtig ins Rollen: Als das neue Mittel in Europa noch nicht offiziell zugelassen war, besorgten findige Internet-Nutzer die kleinen blauen Pillen schon aus den USA. Nicht wenige Männer, darunter auch Patienten mit Prostatakarzinom, 
erlebten allerdings böse Überraschungen: Statt Abhilfe bei therapiebedingten Erektionsstörungen zu erhalten, passierte – im günstigsten Fall – schlicht nichts. Die Internet-Käufer hatten viel Geld für Fälschungen ausgegeben, die aus Milchzucker und ein bisschen 
blauer Farbe gepresst worden waren. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie BPI schätzt, dass rund sieben Prozent der weltweit vertriebenen Arzneimittel Fälschungen sind. Sei dies bislang hauptsächlich ein Problem in Ländern der Dritten Welt gewesen, gelangten nun solche Mittel über das Internet auch zum europäischen Verbraucher.

Außer modernen Möglichkeiten der Betrügerei zeigt das Beispiel Viagra jedoch auch ein Dilemma der Arzneimittelgesetzgebung auf, das im Zeitalter von Internet und Globalisierung nicht wenige Patienten trifft: Gerade neue Krebsmedikamente sind für eine Übergangszeit manchmal in der Europäischen Union noch nicht erhältlich, in den USA oder sogar im deutschen Nachbarland Schweiz aber schon offiziell zugelassen. Rein rechtlich ist es durchaus möglich, für solche Arzneimittel ein Rezept auszustellen, wenn ein Arzt dafür die Verantwortung übernimmt und die Behandlung überwacht, und sie zu importieren. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass damit gelegentlich der Sinn der strengen europäischen Richtlinien zur Arzneimittelzulassung zunichte gemacht werde, da die Bestimmungen in anderen Ländern längst nicht soviel Sicherheit böten. Problematisch bleibt auch die Kostenübernahme: Hier hilft nur die direkte Nachfrage bei der jeweiligen Krankenkasse.

Fraqe:  Gibt es Lebensmittelzusatzstoffe, die krebserregend sind?

Antwort : Nein, jedenfalls nicht nach dem derzeitigen Kenntnisstand. Die verschiedenen Farbstoffe, Konservierungsmittel, Vitamine, Backtriebmittel, Geschmacksverstärker usw. unterliegen einer strengen Prüfung nach deutschen Richtlinien, außerdem gelten inzwischen auch die Vorschriften der Europäischen Union. Selbstverständlich wird keine Substanz zur Beigabe in Nahrungsmitteln, zu Kosmetika oder auch zu Arzneimitteln zugelassen, bei der der Verdacht auf eine Gesundheitsgefährdung besteht.

Von verschiedenen Seiten wird allerdings kritisiert, dass die Gefahr einer Allergisierung immer noch nicht ausreichend berücksichtigt wird, obwohl es in den letzten Jahren insbesondere bei Farbstoffen einige Einschränkungen gab. Es ist auch immer wieder mit neuen Erkenntnissen aus wissenschaftlichen Untersuchungen zu rechnen, denen die Zulassung dann angepasst wird – wenn auch mit einer unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung. 

Lebensmittelzusatzstoffe sind kennzeichnungspflichtig. Beim Einkauf kann man auf die so genannten "E-Nummern" auf der Verpackung achten. Listen, in denen diese E-Nummern "entschlüsselt" werden, sind bei Verbraucherberatungsstellen verschiedener Institutionen erhältlich. Viel Unruhe verursachen immer wieder Kopien einer im Schneeballsystem vertriebenen Liste mit E-Nummern, die angeblich vom nationalen französischen Krebsforschungsinstitut erstellt wurde und auf der einige Substanzen als krebserregend bezeichnet werden. Diese Liste ist nachweislich gefälscht, und das Institut hat bereits mehrfach einen Zusammenhang mit eigenen Forschungen dementiert.

Es ist eine andere Frage, ob manche Zusatzstoffe im Sinn einer gesunden Ernährung (Ernährung in der Prävention) überhaupt notwendig sind.  So richten Ernährungswissenschaftler ihr Augenmerk beispielsweise durchaus kritisch auf Zusätze, die etwa zur Pökelung von Wurst und Schinken dienen oder für einen Rauchgeschmack sorgen.
Auf einige Lebensmittelzusatzstoffe wird man allerdings kaum verzichten können, wenn man nicht alle entsprechenden Lebensmittel selbst frisch zubereiten möchte.

Fraqe:  Stimmt es, dass der Süßstoff Saccharin krebserregend ist?

Antwort : Von den verschiedenen im Handel erhältlichen Süßstoffen war vor allem das Saccharin lange umstritten. Ende der 70er Jahre hatten Untersuchungen an Ratten, die mit extrem großen Mengen Saccharin gefüttert worden waren, Hinweise auf ein geringfügig erhöhtes Risiko für Blasenkrebs ergeben. Dieser Befund führte dazu, dass in den USA, nicht aber in den meisten europäischen Ländern, Saccharin den Lebensmitteln nicht mehr direkt zugesetzt werden durfte. Es war jedoch weiterhin in Drogerien frei erhältlich und konnte durch den Verbraucher nach eigenem Belieben verwendet werden.

Diese Einschränkung ist inzwischen aufgrund neuerer Forschungsergebnisse aufgehoben. Umfangreiche Studien in verschiedenen Teilen der Welt, die vor allem bei Diabetikern mit relativ hohem Süßstoffverbrauch durchgeführt wurden, sprachen auch bei jahrelanger Verwendung von Saccharin nicht für ein erhöhtes Blasenkrebsrisiko. Neuere molekularbiologische Stoffwechseluntersuchungen zeigen zudem, dass Saccharin bei Nagetieren mit einem Eiweiß reagiert, das Menschen überhaupt nicht bilden. Somit scheinen nicht nur Erfahrungswerte sondern auch Laboruntersuchungen zu bestätigen, dass das Krebsrisiko für Menschen durch Saccharin gering bis nicht vorhanden ist.

Fraqe:  Sind  andere Süßstoffen gesundheitsschädlich?

Antwort : Natriumcyclamat, der zweite "ältere" Süßstoff, ist ebenso gut untersucht wie Saccharin und bei normaler Dosierung mit großer Wahrscheinlichkeit unschädlich.

Die neueren Süßstoffe, z.B. Aspartam und Acesulfam K, sind chemisch ganz anders aufgebaut als die "alten" Süßstoffe. Aspartam besteht aus kleinsten Eiweißbestandteilen, den Aminosäuren. In der Natur kommt Aspartam jedoch nicht vor. Der Süßstoff ist bezüglich seiner Auswirkungen auf die Gesundheit sehr gut untersucht. Möglich ist eine schädigende Wirkung auf Menschen mit der seltenen angeborenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie. Aspartamhaltige Lebensmittel sind deshalb mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen. Für Unruhe sorgten amerikanische Studien, nach denen die Einführung von Aspartam in den USA direkt mit dem Ansteigen der Hirntumorrate korreliert. Die Folgerung, dass ein Zusammenhang bestünde, wird jedoch nicht international anerkannt, die deutschen Behörden sehen derzeit deshalb keinen Handlungsbedarf.

Acesulfam, ebenfalls ein neueres künstliches Süßungsmittel, wird vom Menschen unverändert wieder ausgeschieden. Eine schädigende Wirkung ist nicht zu erwarten und ließ sich auch in keiner der durchgeführten Untersuchungen feststellen. Letzteres gilt auch für einige weitere Süßstoffe, die in der nächsten Zeit im Rahmen einer neuen Richtlinie der Europäischen Union wahrscheinlich auch in Deutschland zugelassen werden.

Fraqe:  Woraus besteht das früher für Zahnfüllungen am häufigsten verwendete Amalgam?

Antwort : Amalgame sind Mischungen aus den Metallen Silber, Zinn, Kupfer, Zink in unterschiedlichen Anteilen und Quecksilber. Dieses letzte Metall hat die Diskussion um die Gesundheitsgefährdung durch Amalgamfüllungen ausgelöst. Das Quecksilber wird während des Aushärtungsprozesses einer Zahnfüllung zwar weitgehend eingebunden. Dennoch geben Amalgamfüllungen während und kurz nach dem Legen Quecksilber ab, in sehr geringem Umfang durch den Abrieb beim Kauen, bei nächtlichem Zähneknirschen auch noch in der folgenden Zeit, oder wieder bei der Entfernung. 

Die Angaben über die Menge des durch Amalgamfüllungen aufgenommenen Quecksilbers schwanken  trotz vieler Studien; sie ist mit Sicherheit  von Mensch zu Mensch verschieden. Eine große Rolle spielen die Kaugewohnheiten oder eine Neigung zu nächtlichem Zähneknirschen. Insgesamt liegen die meisten Angaben für die tägliche Aufnahme aus Zahnfüllungen unter den Quecksilbermengen, die heute durchschnittlich durch die Nahrung aufgenommen werden.